Förderung archäologischer
Projekte:
Alte Kulturen,
neues Wissen
Du möchtest eine Förderung beantragen und Dein Projekt damit voranbringen? Dieses Formular führt Dich Schritt für Schritt durch den Antragsprozess – unkompliziert und transparent.
Was wir fördern
Sei mutig! Wir möchten Archäologie und Geschichte in die Gegenwart überführen und mehrdimensional erlebbar machen. Damit unsere Fächer eine Zukunft haben, müssen wir raus aus dem Elfenbeinturm und zeigen, was wir wie machen, was wir können und erreichen.
Egal, ob Du eine Lehrveranstaltung mit besonderem Praxisbezug planst oder eine Satellitenausstellung an mehreren Standorten, ob Dein Team einen experimentalarchäologischen Ansatz für Euer Forschungsprojekt wählt oder Du ein Pop-up-Event an den Schulen Eurer Stadt durchführen willst – Du darfst uns gerne überraschen.
So läuft’s
Fristen
Wir entscheiden dreimal im Jahr über die Vergabe der Mittel. Anträge können jeweils bis zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eingereicht werden. Wir kommunizieren die Entscheidung bis spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Frist; die Mittel werden bis acht Wochen nach Ablauf der Frist zur Verfügung gestellt. Bei Nicht-Bewilligung kannst Du den überarbeiteten Antrag noch ein zweites Mal einreichen.
Dringlichkeitsanträge
Manchmal lassen sich Projekte nicht planen – die Universität will Euer Institut einstampfen, und Du brauchst Streitwägen für eine Demo? Eure Sammlung steht nach einem Starkregen unter Wasser? In solchen Fällen kannst Du Anträge unabhängig von den regulären Fristen stellen.
Förderkriterien
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Wissenschaftler:innen: 500–10.000 € pro Jahr
Studierende: Bis 1.500 € pro Jahr.
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Sach-, Reise- und Hiwimittel
Voraussetzung: Das Projekt muss an eine öffentliche Institution angebunden sein, die die Mittel verwaltet und ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat.
Im Falle der Bewilligung werden die Gelder im Jahr der Antragstellung einmalig ausgeschüttet.
Maximal einjährige Projekte. Ein Folge-Antrag (Follow-up-Projekt) ist möglich.
Im Fall der Anschaffung von Geräten, Ausstellungsequipment u.a. muss eine nachhaltige Nutzung (über die Projektlaufzeit hinaus) an der antragstellenden Institution gegeben sein.
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Personalmittel (wissenschaftliche Stellen)
Grundausstattung (z. B. Bürobedarf)
Isolierte Forschungspublikationen (damit nicht gemeint sind Ausstellungskataloge und andere Begleitpublikationen, z. B. zu Outreach- und Lehrformaten).
Reguläre und sich wiederholende Lehrveranstaltungen wie curriculare Exkursionen.
Unsere Stiftung ist dynamisch.
Wir möchten uns an Deinen Bedürfnissen und Vorstellungen orientieren. Deshalb sind wir für Anregungen und Wünsche zu Förderformaten und Prozessen offen. Nutze dafür gerne unser Kontaktformular.
Bei Events und Online-Auftritten muss auf die Förderung durch die Novus Stiftung verwiesen werden. In Publikationen, Print- und Onlinematerialien muss auf die Förderung verwiesen und das Logo der Stiftung jeweils an geeigneter Stelle eingebunden werden.
Formular ausfüllen
Euer Antrag muss enthalten:
Titel, Thema und Name des Projekts;
Was trägt das Projekt zur Förderung der Altertumswissenschaften bei? (max. 800 Zeichen inkl. Leerzeichen);
Zusammenfassung/Teaser (max. 800 Zeichen inkl. Leerzeichen);
Hintergrund, Inhalt und Umsetzung (10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen);
Grober Kostenplan (Auflistung der Posten und Art der Posten);
Ein bis zwei Fotos und drei Sätze zum Projekt und Projektziel zur Verwendung auf der Stiftungshomepage und unseren Social Media-Kanälen (400 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Die Antragstellung ist nur über unser Online-Formular möglich.

